Informationen und FAQ
Wissenswertes rund um unsere ambulanten Dienste
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Häufige Fragen zu unseren ambulanten Diensten
Für wen kommt die Eingliederungshilfe (Persönliche Assistenz) in Frage?
Die Hilfe kommt für Sie in Frage, wenn nach dem SGB IX bzw. dem Bundesteilhabegesetz eine körperliche, geistige oder seelische Beeinträchtigung vorliegt, welche Sie wesentlich in Ihrer Fähigkeit, an der Gesellschaft teilzuhaben, einschränkt oder Sie von einer solchen wesentlichen Einschränkung bedroht sind. Konkret richtet sich das Angebot an Menschen mit diagnostizierter Beeinträchtigung, im Autismus-Spektrum, mit Lernschwierigkeiten oder ADHS / ADS.
Wie wird die Eingliederungshilfe finanziert und beantragt?
Die Hilfen werden in Zusammenarbeit mit Ihnen und dem Sozialdienst der jeweils zuständigen Kostenträger individuell erarbeitet und von diesen bewilligt. Fragen Sie uns, wir nennen Ihnen die für Sie zuständigen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner bei den jeweiligen Kostenträgern zur Beantragung und Finanzierung.
Was ist die Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH)?
Die SPFH ist eine aufsuchende Form der ambulanten Hilfe, die u.a. dem Erhalt des Lebensmittelpunktes von Kindern oder Jugendlichen dient. Sie unterstützt Familien durch Betreuung und Begleitung bei Erziehungsaufgaben, der Bewältigung von Alltagsproblemen und Krisen sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen (Hilfe zur Selbsthilfe).
An wen richtet sich die Kinder- und Jugendhilfe?
Die Kinder- und Jugendhilfe wendet sich an alle jungen Menschen unter 27 Jahren sowie an alle Mütter, Väter und Personensorgeberechtigten, die in Deutschland leben. Dies umfasst Kinder unter 14, Jugendliche zwischen 14 und unter 18 sowie Volljährige zwischen 18 und unter 27 Jahren und Sorgeberechtigte.
Wer entscheidet, welche Unterstützung ich erhalte?
Eines ist wichtig: Sie legen fest, welche Art der Unterstützung Sie sich wünschen. Sie haben freie Wahl in der Beauftragung der jeweiligen Einrichtung.
In welchen Regionen bietet INKLUSIO seine ambulanten Dienste an?
Wir sind tätig in Rheinland-Pfalz: in den Landkreisen Bernkastel-Wittlich, Vulkaneifel, Bitburg-Prüm und Cochem-Zell.
Was kann INKLUSIO für Sie tun?
Eingliederungshilfe & Persönliche Assistenz
Wir unterstützen Sie durch eine persönliche Bezugsperson im Alltag, damit Sie so am Leben teilhaben können, wie Sie es benötigen – z. B. bei Behördengängen, Formularen, Ausbildung, Beruf oder Freizeitgestaltung.
Kinder- und Jugendhilfe & Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH)
Wir begleiten Familien, Kinder und Jugendliche mit Beratung, Begleitung und Unterstützung bei Erziehung, Krisen und Alltagsbewältigung – direkt dort, wo das Leben stattfindet.
Kita- und Schulbegleitung / Schulische Inklusion
Wir stehen an Ihrer Seite in institutionellen und schulischen Kontexten, damit Teilhabe und Förderung auch in Bildungseinrichtungen möglich sind.
Beratung, Begleitung & Unterstützung im Alltag
Ob Sie Hilfe bei der Beantragung von Leistungen brauchen, Unterstützung im Alltag, beim Aufbau von Strukturen oder bei der Umsetzung Ihrer Wünsche – wir sind für Sie da.
Regionale Nähe
Wir arbeiten in Rheinland-Pfalz: in den Landkreisen Bernkastel-Wittlich, Vulkaneifel, Bitburg-Prüm und Cochem-Zell. Nähe & kurze Wege sind uns wichtig.
